Gesetzliche Bestimmungen für die Erziehungsbeauftragung

Sehr geehrte sorgeberechtigte Eltern

Bei den Veranstaltungen im Eventzentrum Geiselwind unterliegen wir als Veranstalter dem "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit" (JÖSchG):

Es gelten daher folgende gesetzliche Bestimmungen:

  1. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Begleitperson besuchen.
  2. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne erziehungsberechtigte Begleitperson nur bis längstens 24 Uhr besuchen.
  3. Jugendliche von 16 bis 18 Jahren dürfen die Veranstaltung nach 24 Uhr nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten, erwachsenen Begleitperson besuchen.

Liebe Eltern, bitte begleiten Sie Ihre/n minderjährigen Tochter/Sohn zu den Veranstaltungen oder beauftragen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre/n minderjährigen Tochter/Sohn zu den Veranstaltungen begleitet und an Ihrer Stelle die Aufsicht für den Jugendlichen übernimmt.

Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und über erzieherische Kompetenz verfügen, um Ihrem Kind auch Grenzen setzen zu können, vor allem hinsichtlich Alkoholkonsum. Die erziehungsbeauftragte Person muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Den Link zum Formular "ERZIEHUNGSBEAUGTRAGUNG" finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte füllen Sie es gewissenhaft aus und unterschreiben Sie es. Die erziehungsbeauftragte Person muss das Formular bei Eintritt zur Veranstaltung unaufgefordert vorzeigen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Jugendlichen einen unvergesslichen Abend in der Eventhalle Geiselwind.

ERZIEHUNGSBEAUGTRAGUNG, PDF-Datei (61 KB)